Bewährungs- und Jugendhilfe im Strafverfahren
Vortrag und Diskussion
Die Wissenschaft hat durch ihre Forschung die Einschätzung gewonnen, dass die strafrechtliche Auffälligkeit junger Menschen zum überwiegenden Teil entwicklungsbedingt und „vorübergehend“ ist. Deshalb steht im Jugendstrafverfahren nicht der Straf-, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Wenn dies der Fall ist, werden diese Hilfen in das Jugendstrafverfahren einbezogen. Das Repertoire der Jugendhilfe kann hier besonders nachhaltige Hilfe bieten, wenn es frühzeitig und konsequent genutzt wird. Diese Veranstaltung soll die Unterschiede der Bewährungs- und Jugendhilfe darstellen und deren Arbeit und Möglichkeiten aufzeigen.
Status: 
Kursnr.: 26F11302
Beginn: Mo., 28.09.2026, 19:00 - 21:15 Uhr
Termine: 1
Kursort: Volkshochschule; 053 A
Gebühr: 0,00 €
Lloydstr. 15
27568 Bremerhaven



